Ab wann Zahlt Krankenkasse Brille

Wann bezahlt die Krankenkasse die Brille?

Dies ist nur für diejenigen interessant, die eine sehr starke Brille benötigen und auch schwankende Werte haben. Mit der Kasse rechnet der Optiker den Zuschuss ab. Mehr zum Comeback der Kassenbrillen lesen Sie hier. Eine Ausnahme bilden Patienten mit einer Hornhautverkrümmung: Hier gilt die Innovation bereits ab vier Dioptrien. Wieviel zahlt eine Zusatzversicherung?

Sehhilfe: Fonds zahlt aus sechs dioptres

Mit dem neuen Heil- und Hilfsmittelgesetz (HHVG) wird einigen Menschen mit Kurzsichtigkeit, Weitsicht oder Astigmatismus eine sofortige wirtschaftliche Entlastung gewährt. Nach Angaben des Sozialverbandes der Vereinten Nationen (VdK) tragen die Kassen die Kosten für eine Brille mit einer Kurzsichtigkeit und Weitsicht von mindestens sechs Durchblicken. Auch wer eine Hornhautkrümmung von mehr als vier Durchmessern hat, kann laut Angaben des Verbandes für die Brille aufkommen.

Die Linsen können auch ersetzt werden, wenn sich die Sehschärfe um 0,5 dioptrin verschlechtert. Die Rahmen sind jedoch nach wie vor eine Privatangelegenheit und daher nicht durch die Kosten gedeckt.

Die Krankenkasse übernimmt die Brillenkosten ab 6 Dpt.

Pflegebedürftige mit Kurzsichtigkeit oder Kurzsichtigkeit von mehr als 6 dioptrischen Punkten werden in Zukunft verschreibungspflichtige Sehhilfen zuerkannt. Die Verordnung ist Teil des heute vom Parlament beschlossenen Gesetz zur Verstärkung der Arzneimittelversorgung (HHVG), berichtete der DBSV. Alle Sehbehinderten der gesetzlichen Krankenkassen hatten bis 2003 ein Brillenrecht.

Nur wer mit Sehhilfen bis zu 30 prozentig sieht, ist krankenversichert. Wer ohne Brille kaum sieht, aber mehr als 30 prozentig mit Brille erreicht, musste die anfallenden Behandlungskosten selbst aufbringen. Gemäß der neuen Verordnung bekommen sie eine Brille, wenn sie nachweisbar mehr als 6 Diopter haben.

Im Falle einer Hornhautkrümmung erhalten sie Sehhilfen von 4 Diptrien.

Brillenrezept: Die Krankenkasse zahlt aus diesen Leistungen.

Pflegebedürftige mit Kurzsichtigkeit oder Kurzsichtigkeit von mehr als 6 dioptrischen Punkten werden in Zukunft verschreibungspflichtige Sehhilfen zuerkannt. Alle Sehbehinderten der gesetzlichen Krankenkassen hatten bis 2003 ein Brillenrecht. Nur wer mit Sehhilfen bis zu 30 prozentig sieht, ist krankenversichert. Wer ohne Brille kaum sieht, aber mehr als 30 prozentig mit Brille erreicht, musste die anfallenden Behandlungskosten selbst aufbringen.

Gemäß der neuen Verordnung wird eine Brille ausgegeben, wenn sie nachweisbar mehr als 6 Diopter hat. Im Falle einer Hornhautkrümmung werden ihnen Sehhilfen von 4 dioptrischen Punkten zur Verfügung gestellt.