Sonnenbrille Gesicht

Radarfoto: Wenn das Gesicht bedeckt ist

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Radarfoto: Wenn das Gesicht bedeckt ist

Gilt ein Radarfoto, wenn der Autofahrer nicht wiedererkennbar ist? Wenn er sich entschließt, den tatsächlichen Fahrzeugführer zu nennen, bekommt er einen Strafzettel mit den entsprechenden Bußgeldern. Doch was passiert, wenn das Gesicht des Autofahrers im Radarfoto zugedeckt ist?

Wird die Geldbuße dadurch aufgehoben? Radarfoto: Was muss man miterleben? Wenn zum Beispiel kein Verweis auf eine eventuelle Zwangsvollstreckung vorliegt, wenn die Geldbuße nicht bezahlt wird, die Dauer nicht richtig kalkuliert wurde oder das Aktennummer nicht stimmt, ist der Geldbußenbescheid in der Regel unrichtig und damit unwirksam. Trifft dies aber auch zu, wenn das Gesicht auf dem entsprechenden Radarfoto zugedeckt ist?

Das Radarfoto muss prinzipiell eine perfekte Identifikation des Fahrzeugführers erlauben. So muss er zum Beispiel an seinen Gesichtszügen oder anderen Unterscheidungsmerkmalen an Auge, Maul oder Nasenschwamm zu erkennen sein. Wenn Sie z.B. mit einer großen Sonnenbrille aufgeblitzt wurden und Ihr Gesicht auf dem Foto der Radarkamera partiell bedeckt ist, ist dies möglicherweise nicht mehr möglich.

Es ist ratsam, gegen den Geldbußenbescheid Berufung zu einlegen. Wenn Sie Widerspruch einlegen, weil Ihr Gesicht im Radarfoto verhüllt war, wird die zuständigen Behörden in der Regel die Tatumstände in so genannten einstweiligen Verfahren überprüfen. Hier muss sich der entsprechende Juror ausführlich mit dem Bild auseinandersetzen und sich jedes einzelne Bild genauer ansehen.

Dies beinhaltet Erläuterungen zu den Charakteristika auf den Gesichtern der Beteiligten sowie zur Bildqualität der Radarkamera. Wenn Ihr Halbgesicht auf dem Radarfoto bedeckt ist und der Kampfrichter Sie nicht erkennt, besteht eine gute Chance, dass Ihr Einwand gewährt wird. Interessanterweise hat das OGDüsseldorf in seinem Urteil vom 28.02.2011 (Az. IV-4 RB 29/11 ) entschieden, gegen die Verfügung eines Bezirksrichters zu protestieren, weil das Radarfoto einfach zu unklar war.

Von einer detaillierten Prüfung des Bildes und der Aufzählung der Eigenschaften, die seiner Ansicht nach zu einer fehlerfreien Identifikation führten, hat der betreffende Schiedsrichter abgesehen. Wenn Ihr Gesicht auf dem Foto der Radarkamera bedeckt ist und Sie nicht ohne Beanstandungen erkannt werden können, ist eine Beanstandung durchaus angebracht.