Sonderausgaben Medikamente

Medizin- und Behandlungskosten als außerordentliche Belastungen

für die Ermittlung der Höhe des Selbstbehaltes errechnet sich aus allen Zahlungen abzüglich Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten und Sonderausgaben. Arzneimittel, Rezeptgebühr, Behandlungsbeiträge, Kosten für medizinische Hilfsmittel. Drogen sind Teil der Krankheitskosten. Dies sind Kosten für Operationen, Behandlungen und Medikamente. Zusatztipp: Die Beiträge für die (Zusatz-)Krankenversicherung können wieder von den Sonderausgaben abgezogen werden.

Medizinische und therapeutische Kosten als außerordentliche Belastung

Sonderbelastungen sind höhere Kosten und Auslagen, die den Steuerzahlern unweigerlich entstanden sind und die die große Mehrheit der Steuerzahler nicht mit dem selben Einkommen, der selben finanziellen Situation und dem selben Familienstand belasten. Sie können bei der Bestimmung des zu versteuernden Ergebnisses in Abzug gebracht werden, sofern sie nicht bereits als Betriebsausgaben oder als Sonderausgaben abzugsfähig sind.

Der Finanzgerichtshof (FG) Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom 27.9.2017 (Az. 7K1940/17) Ausgaben für eine Liposuktion nicht als ungewöhnliche Last erkannt. Außerdem weigerte sich das Steueramt, die Ausgaben als medizinische Ausgaben für Steuerzwecke zu betrachten. Allerdings hat sich der BGH für den steuerlichen Abzug der Heilungskosten bei heterologer künstlicher Besamung einer schwangerschaftsunfähigen Patientin ausgesprochen (Urteil vom 5.10.2017, VlR 47/15).

Die Steuerbehörde lehnte den Abzug mit der Begruendung ab, dass die Vorgaben der medizinischen Berufsordnung unvereinbar seien. Das Bundesfinanzhof war der Auffassung, dass die Vorgaben der medizinischen Berufsordnung mehrerer Länder dem nicht entgegenstehen. Wie bei verheirateten Paare und heterosexuelle Partnerschaften, in korrespondierenden Fälle von künstlicher Besamung, um eine bestehende Unfruchtbarkeit eines Ehepartners zu umgehen, kann nach Meinung der Jury eine wirkliche Notlage auch bei homosexuellen Pärchen nicht geleugnet werden.

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Der Beitrag in diesem Band aus der Serie Suchtheilkunde basiert auf der jahrelangen Erfahrung von Medizinern, Therapeuten, Psychologen und Sozialpädagogen in der Suchtbehandlung. Der multiprofessionelle Ansatz macht klar, dass eine moderne Therapie ohne den Austausch von Wissen zwischen verschiedenen Berufen nicht möglich ist. Einen wichtigen Beitrag zur Bewusstseinsbildung im medizinischen Umfeld leistete die Deutsche Ärztekammer, die ein Programm "Suchtmedizinische Grundversorgung" einführte und damit Expertise in diesem Feld anregte.

Dabei wird berücksichtigt, dass ein großer Teil der Erkrankten zwar mit dem Arzt in Verbindung steht, dass aber eine unzureichende medizinische Grundausbildung oder allgemeine Kommunikationsprobleme die Behandlung des Problems oft erschweren. Von dieser Veröffentlichung werden neben Medizinern, Suchtberatungszentren, Behörden und Gerichten auch die Interessenteninnen und Interessenten in den Genuss kommen.