Jetzt gibt es aber einen weiteren Disput über die Rückerstattung der Ausgaben für Gläser und andere Anschauungsmaterial. Sie entschädigen damit ihre Versicherungsnehmer für einen Teil der Aufwendungen, ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein. Nicht möglich, sagt das Versicherungs-Bundesamt und hat nun vom Sozialgericht Hessen Recht bekommen: "Im Bereich der Sehhilfe gibt es keine Standardversorgung für die Erwachsenen, sondern einen grundsätzlichen Ausschluss von Leistungen......
Nach Ansicht der betroffenen gesetzlichen Krankenkasse hat sie einen größeren Handlungsspielraum, als es das Bundesamt für Versicherung zulässt. Wettbewerbsverzerrungen ergeben sich auch aus der Tatsache, dass einige Kontrollbehörden die Beihilfe für die Brille genehmigt haben, andere nicht. Zumindest: Wegen der Wichtigkeit der Fragestellung hat das SOS-Gericht Hessen eine Berufung zum BSG eingeräumt.
In der Brillenbranche wird der Wettbewerb zwischen kleinen Augenoptikern, großen Kettenunternehmen und Internetanbietern immer schärfer. Die Korrektionsbrillen könnten nun für besonders schwer ametropische Patienten der gesetzlichen Krankenkassen eingesetzt werden. Eine gute 1 Mio. Patienten der gesetzlichen Krankenkassen können nun wieder auf einen Zuschuß für ihre Brille warten. Während sich die Augenoptiker aber bereits auf ein gutes Geschäft einstellen, beklagen die Betroffenen, dass das neue Heilmittel- und Beihilfengesetz keine ausreichende Förderung vorsieht.
"Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Sehbehinderten und Sehbehinderten (DBSV) fragt: "Sind die Referenzpreise zu tief oder sind die Augenoptiker nicht bereit, zu diesem Wert zu kalkulieren? Korrektionsbrillen: Wer hat einen Claim? Nach dem kurz vor dem Osterfest in Kraft getretenen Recht ist eine Brillenbeihilfe für gewisse Gruppen von Personen nach dem Wegfall des allgemeinen Brillengeldes für Rechtsschutzversicherte vorgesehen.
Die aktuellen Referenzpreise genügen laut Angaben des Deutschen Bundesverbandes für Strahlenschutz (DBSV) jedoch nicht, um den Krankenversicherungsschutz mit den erforderlichen visuellen Hilfsmitteln zu gewährleisten. Die Referenzbeträge für die Eigenbeteiligung an visuellen Hilfsmitteln waren jedoch im Jahr 2008 fixiert worden. Sofern keine neuen Referenzbeträge beschlossen werden, bleibt die bisherige Aufstellung gültig. Darin sind Werte zwischen ca. 10 und 113 EUR pro Objektiv fixiert.
Eine Förderung der Brillenfassung ist nicht geplant. Ophthalmologenverband und Deutscher Verband für Augenheilkunde (DBSV) verlangen daher, dass bald eine neue Aufstellung vereinbart wird. Nach Schätzungen des Zentralverbandes der Optiker (ZVA) sind rund 1,4 Mio. von rund 40 Mio. ausgewachsenen Brilleträgern in der Bundesrepublik nach dem neuen Recht versichert. Die Zentralvereinigung der Gebietskrankenkassen (GKV) erwartet rund eine Mio. Menschen.
Insbesondere etablierte Augenoptiker erwarten mit dem neuen Recht neue Abnehmer. Die mittelgroßen Augenoptiker müssen sich mit einem immer geringeren Umsatzanteil begnügen, während die Wettbewerber der großen Handelsketten wie z. B. Fa. Friedrich Schmidt oder Fa. G. Apollo zulegen. Auch immer mehr Menschen, die eine Brille tragen, entschließen sich, eine neue Visionshilfe im Netz zu kaufen.
Zahlreiche Augenoptikerinnen und Augenoptiker beziehen sich auf ihre Qualifikationen, um den Wert einer Brille im Wettbewerb um den Konsumenten zu bestimmen. Nach dem neuen Gesetz könnte diese Funktion nun vermehrt von Ophthalmologen wahrgenommen werden, da in Zukunft eine medizinische Verschreibung zur Kostendeckung durch die Krankenkasse erforderlich sein wird.