Krankheitskosten Finanzamt Absetzbar

Medizinische Kosten Finanzamt Selbstbehalt

Allerdings erkennt das Finanzamt nur bestimmte medizinische Kosten an. Wenn ein Steuerpflichtiger durch eine dauerhafte Krankheit zusätzliche Kosten verursacht, kann er diese in der Regel als außerordentliche Steuerbelastung geltend machen. Doch Vorsicht: Das Finanzamt erkennt nur die direkten medizinischen Kosten an.

medizinische Kosten von den Steuern abziehen

Krankenversicherungsbeiträge können in der Einkommensteuererklärung als Sonderaufwand erfasst werden. Bei diesem Inkassoposten können verschiedene Kosten beansprucht werden, die der Steuerzahler nicht vermeiden kann und die eine überdurchschnittlich hohe Kostenbelastung ausmachen. Die häufigsten Ursachen sind Krankheitskosten.

Inwiefern wird die Steuerbelastung beeinflußt? Die Steuergesetzgebung geht davon aus, dass ein "angemessener Teil" der außerordentlichen Last von der Gesellschaft selbst getragen wird, und zwar nach Maßgabe ihrer ökonomischen Leistung. Sonderbelastungen von bis zu 2.400 EUR (sechs Prozentpunkte Belastungsgrenze) haben daher keine steuerlichen Auswirkungen. Infolgedessen kann nur ein Teil der tatsächlichen medizinischen Kosten "amortisiert" werden.

Es gibt eine Reihe von Dingen, die berücksichtigt werden müssen, um sicherzustellen, dass Gesundheitskosten als außerordentliche Last erkannt werden: Dies müssen in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommene oder erstattete Auslagen sein.

Oftmals werden die Krankheitskosten vom Finanzministerium näher untersucht. Innerhalb dieses Rahmens können eine Vielzahl von medizinischen Aufwendungen geschätzt werden.

Betrachten Sie die Gesundheitskosten als außerordentliche Last in Ihrer Einkommensteuererklärung 2015. Ein Teil der nicht gedeckten Behandlungskosten wird zurückerstattet.

Abziehbare medizinische Kosten: Reduzierung durch angemessene Kosten

Muenchen ( "dpa/tmn") - Falls einem Steuerzahler durch eine Dauerkrankheit zusaetzliche Ausgaben entstanden sind, kann er diese in der regel als ausserordentliche Steuerbelastung einfordern. Jedoch nur, wenn die angemessene Lastüberschreitung eintritt. Die Steuerbehörde muss keine Ausgaben für Krankheitskosten in Betracht ziehen, wenn die Ausgaben die angemessene Last des Steuerzahlers nicht überschreiten. Zum einen verklagt ein Kinderlosigkeitspaar, das im Streitjahr 2010 zusammen ein Einkommen von 35.708 EUR erwirtschaftet hat (Az.: IVR33/13).

In der Einkommenssteuererklärung stellten die Nebenkläger eine außerordentliche Belastung dar - inklusive Praxiskosten von 120 EUR und Nachzahlungen für Medikamente von rund 52 EUR. Vom Finanzamt wurden die Kosten nicht erfasst. Das Paar beklagte sich dagegen und behauptete, dass die zusätzlichen Zahlungen für die Gesundheitsversorgung aus verfassungsmäßigen Erwägungen freigestellt werden sollten.

Den Argumenten der Steuerbehörden folgend, handelt es sich jedoch nicht um außerordentliche Mehrbelastungen.