Voraussetzung ist, dass die definierte Eigenlastgrenze erreicht wird. Im Regelfall müssen die Steuerpflichtigen die Kosten für Medikamente aus eigener Kraft tragen. Werden im Jahresverlauf neue Brillen oder Zahnprothesen hinzugefügt, steigen die Kosten zügig an.
Trost: Dann können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden, erläutert der Steuerzahlerbund. Allerdings übernimmt das Steueramt den Aufwand nur, wenn ein gewisser Anteil - der angemessene Eigenanteil - übersteigt.
Steuermeldung 2016: Von der Brillen- bis zur Zahnprothese: Steuerbelastung reduzieren
Therapie, Medikamente, Zahnbehandlung - die Kosten müssen die Betroffenen selbst tragen. Das Gute daran: Sie können oft das Steueramt in diese Kosten einbeziehen. Weil Gesundheitsausgaben in der Regel steuerlich absetzbar sind. Aber es gibt einen Haken: Das Steueramt sieht die Kosten als außerordentliche Kosten an, schreibt die Stiftung Warentest in der Zeitschrift "Finanztest Sonderteuern 2017".
Die Kosten müssen jedoch höher sein als die angemessenen eigenen Kosten. Eine angemessene eigene Anklage verstösst nach Auffassung der höchsten Richter nicht gegen die Satzung.
Tatsächlich ziehen die Steuerbehörden vom Gesamteinkommen diejenigen Ausgaben ab, die die angemessene Last für den einzelnen Bürger überschreiten. Entsprechende Einnahmen und Einnahmen sollten von den Steuerzahlern eingezogen und ordnungsgemäß aufbewahrt werden. "Wer nachlässig die Einnahmen entfernt, kann sich später ärgern", sagt sie.
Weil nur mit Beweisen können Steuergelder eingespart werden. Der Betrag der angemessenen Last wird einzeln errechnet. Der Grund dafür ist, dass er drei Prozentpunkte des Einkommens ausmacht.
Alleinstehende, die im vergangenen Jahr mehr als 51.130 EUR verdienten, müssen mehr aus eigener Kraft bezahlen: Er kann nur Kosten beanspruchen, die sieben vom Hundert seines Einkommens überschreiten - also etwa 3579 EUR. Wie hoch sind die Kosten für den Steuerpflichtigen? Das Finanzamt anerkennt beispielsweise Kosten für den Arzt, die Entbindung eines Babys, die Brillen oder die Physiotherapie, erläutert die Vereinigten Lohnsteuerhilfen (VLH).
Sogar diejenigen, die das Tabakrauchen aufgeben, können die Kosten steuerlich abführen. Der Krankenversicherer hat die Kosten nicht erstattet. Nach Angaben der Stiftung Warmentest sind auch Nachzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente anrechenbar. Wenn die Krankenversicherung das Medikament nicht übernimmt, sollte der Doktor es mit einem umweltfreundlichen Medikament verschreiben. In einigen Fällen gibt es auch eine jährliche Übersicht über die Krankenkassen.
Nicht nur die Kosten für die schulmedizinischen Maßnahmen sind anrechenbar. Die Kosten für Alternativbehandlungen, zum Beispiel für Homöopathie, können reduziert werden. Die Kosten für Rollstuhlfahrer, Gehhilfen oder Gehhilfen werden allgemein akzeptiert. "Für gewisse Kosten braucht man jedoch ein offizielles ärztliches Attest", erläutert er. Dies betrifft z.B. Therapie- und Spa-Behandlungen, Psychotherapiebehandlungen und naturwissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsverfahren wie Frischzellenbehandlung oder Autohämotherapie.
Die Kosten für die Beseitigung einer Fettstoffwechselstörung hatte eine Dame in ihrer Erklärung vorgebracht. Der Betrieb der so genannten "Bananenrolle" kostete 2250 EUR. Der Krankenversicherer hatte die Kosten nicht erstattet. Allerdings hat das Steueramt den Aufwand nicht erfasst. Das Verfahren sei von den Richtern nicht nachweisbar.