Contactlinsen und ihre Pflegeprodukte sind steuerlich abzugsfähig, wenn sie als Gesundheitsausgaben ausgewiesen werden. Falls die Krankenversicherung oder die Versicherungsgesellschaft die anfallenden Gebühren nicht bereits übernimmt, hat jeder Staatsbürger das Recht, diese als Sonderkosten in die Steuermeldung miteinzubeziehen. Die Steuerbehörde ist dazu angehalten, die notwendigen Aufwendungen für die Krankenversicherung in unbeschränkter Höhe anzurechnen, so dass alle über den vorgegebenen Eigenbeitrag hinausgehenden Aufwendungen ausgewiesen werden können, sofern sie noch nicht als Sonderaufwendungen oder einkommensbezogene Aufwendungen erstattet wurden.
Der vertretbare Aufwand, den jeder Staatsbürger selbst zu übernehmen hat, berechnet sich aus dem entsprechenden Einkommen, dem Zivilstand und der Anzahl der Kinder. Natürlich rechnet das Steueramt mit einem gewissen Beweis der geschätzten Aufwendungen, wenn diese als Sonderbelastungen erfasst werden. Die Rechnung, Quittung und andere Zahlungsquittungen sollten immer der Steuerklärung beigelegt werden oder der Steuerzahler verwendet ein Quittungsbuch der Pharmazie, in dem die Spesen als Beleg vermerkt sind.
Wenn es sich jedoch um freiverkäufliche Linsen handeln sollte, muss ein medizinischer Beweis für die gesundheitliche Notwenigkeit beigebracht werden. Das ist z.B. der Fall, wenn eine bestimmte Dicke erforderlich ist, die durch das Gewicht auf der Nasenspitze nicht mehr als Brille getragen werden kann. Diejenigen, die mit farbigen Linsen ihre Attraktivität erhöhen, können diese jedoch nicht von ihrer Steuermeldung abziehen.
Wenn Sie also zum ersten Mal eine Kontaktlinse kaufen möchten, müssen Sie Ihren Hausarzt aufsuchen.
Darf ich das für steuerliche Zwecke einfordern? Ja, Sie können das Zertifikat als Teil der "zusätzlichen Ausbildungskosten" von der Steuer absetzen. In der Summe können höchstens CHF 6'200. Falls Ihre Tochtergesellschaft das Libero-Abonnement selbst zahlt, kann sie es im Zuge ihrer beruflichen Aufwendungen wieder einfordern.
Ist es möglich, Reisekosten als Schulungskosten abzuziehen? Die Aus- und Fortbildungskosten können bis zu CHF 12'000 pro Jahr einbehalten werden. Kosten wie z. B. Reisekosten und Aufenthaltskosten können erstattet werden, wenn sie im Rahmen der Schulung anfallen. Diese Renovierungskosten können vom steuerpflichtigen Gewinn einbehalten werden. Ist es möglich, die Wartungskosten für die Beheizung von der Steuer abzuziehen?
Ja, Service-Abonnements können auch in der Umsatzsteuererklärung als Immobilienunterhaltskosten einbehalten werden. Was kann ich bei Krankheiten und Unfällen einbehalten? Sie können sowohl Ihre eigenen medizinischen Ausgaben als auch die medizinischen Ausgaben der betroffenen Minderjährigen in Abzug bringen. Selbstbehaltskosten sind: die Selbstbeteiligung und der Eigenanteil sowie die Aufwendungen für ärztliche, zahnärztliche und ärztliche Arzneimittel, Brille und Kontaktlinse, für medizinisch verschriebene Krankenhaus- und Wellnessaufenthalte und medizinische Behandlungen (ausgenommen Schönheitsoperationen etc.) und für die Betreuung der Erkrankten und sonstige krankheitsbedingte Nebenkosten.
Aus diesem Grund wollte ich zwei Schlafzimmer in unserer 5,5-Zimmer-Wohnung als Arbeitsräume für meine Steuerklärung in Anspruch nehmen. Dies wird keine leichte Aufgabe sein; die Finanzverwaltung ist sehr streng. Sie können auch das Finanzamt bitten, Ihr Haus zu besuchen. Muß ich mein Mieteinzahlungskonto als Guthaben ausweisen? Da sind ein paar tausend Francs im Spiel. Ja, das Benutzerkonto muss in der Erklärung angegeben werden.
Richtig ist, dass jedes betroffene Mitglied der Familie den Prozentsatz des Gesamteinkommens oder -vermögens in der persönlichen Einkommensteuererklärung auf Formblatt 3 anführt. lch will meinen Enkelkindern je 10.000 Francs geben. Muß ich das in meiner Einkommensteuererklärung ausweisen? Ja, Sie und Ihre Enkelkinder müssen diese Spende in ihrer Einkommensteuererklärung ausweisen.
Die Spende ist in diesem Falle steuerbefreit, da sie an Ihre Kinder adressiert ist ( "gleiche Steuerbehandlung wie die Nachkommen"). Es gibt eine Zuwendung von 12'000 Francs für Spenden an nicht selbstständige Nachfahren. In den 1980er Jahren kaufte ich Gemälde für mehrere 1000 Francs. Ich konnte nun einen davon für CHF 90'000.
Die Veräußerung des Bildmaterials aus dem privaten Bereich ist generell steuerbefreit. Sollte die Steuerbehörde Ihre Aktivität jedoch als berufliche Erwerbsarbeit qualifizieren, wäre der Ertrag steuerpflichtig. Geringwertige Abbildungen gehören zum Haushalt und müssen nicht angegeben werden. Wertvollere Werke, die in der Regel gesondert mitversichert sind, müssen in der Einkommensteuererklärung mit ihrem Marktwert oder ihrem versicherten Betrag als Vermögenswerte ausgewiesen werden.
Diese Veräußerungsgewinne sind in der Regel unversteuert, sofern die Gesellschaft Ihnen nicht mehr als den Börsenkurs der Anteile (Marktwert) zum Zeitpunkt des Rückkaufs gezahlt hat. In letzterem Falle hätte der Dienstgeber den Abschlag auf die Anteile als Ertrag in der Lohnausweiserklärung deklarieren müssen. Ist es möglich, eine ordnungsgemäße Buchführung zu betreiben und dafür eine Abschreibung zu verlangen?