Abnehmbare Brillenbügel

Désignation

Diese Technologie macht die Brille einfach und schnell zur Vollsicht-Schutzbrille. Bei modernen Modellen kann der Hörer mit dem Hörgerät entfernt und durch eine normale Brille ersetzt werden, wenn der Benutzer das Hörgerät nur vorübergehend benötigt, die Brille aber dauerhaft ist; umgekehrt kann der abnehmbare Hörer auch isoliert als HdO getragen werden. Abnehmbare Bügel - optional erhältlich. Sie sind abnehmbar und können durch ein Band ersetzt werden. Durch den abnehmbaren Schweißstopper bietet der Adidas Zonyk maximalen Komfort.

Descriptif

Der Brillenbügel ist eine Entwicklung, die mit der Hilfe eines Schraubverschlusses herausgenommen werden kann, um dekorative Elemente auf den Tempel zu schieben. Die normalen Rahmenenden sind nicht dafür ausgelegt, vom Endbenutzer demontiert zu werden. Normalerweise wird dies nur vom Augenoptiker durchgeführt, um die Halterung für den Benutzer zu verkürzen und einzustellen.

Die Brillenbügel werden nach dem neuesten technischen Standard nur bei den nachfolgenden Arbeiten befestigt oder entfernt: - bei der werkseitigen Brillenmontage - ggf. durch den Augenoptiker zum Einstellen und Ablängen.

Der Endbenutzer kann das Ende des Rahmens nach seinen Wünschen herausnehmen, um dekorative Elemente auf dem Rahmen anzubringen. Mit einem Bajonett anschluss, einem Mechanismus aus dem Goldschmiedehandel, wird die Chance eröffnet, dass der Endanwender das Schläfenende herausnehmen und wieder einhängen kann.

Die Schließung ist am Übergangsbereich von Tempel zu Tempelende integriert. Eine Neuheit besteht darin, einen passenden Schmuckbeschlag zu verwenden und in die Halterung einzubauen, um ein Wechsel-System zu realisieren. Das Bedürfnis nach Austauschbarkeit der Gläser, die der Endanwender selbst herstellen kann, ist groß. Mit dieser Neuheit erhält der Anwender die Gelegenheit, die Farbe des Brillenbügels mit einfachsten Hilfsmitteln zu verändern und je nach Bekleidung und Stimmung Schwerpunkte zu setzten.

Sippe

dass 1. die mit einem oder mehreren im Handel erhältlichen oder besonders hergestellten Magnete (40) der Brille, Sonnenbrille, Schutzbrille und anderen branchenüblichen oder hergestellten optischen Hilfsmitteln nachgerüstet, montiert oder montiert ist, dadurch gekennzeichnet, dass 2. die alle marktüblichen Magnete (40), Klebebänder (40), Sonderanfertigungen (40) oder alle Magnetmaterialien (40) in allen Abmessungen, Formaten, Farben, Dicken und Klebkräften zur Befestigung, Befestigung und Montage am Brillenrahmen ( (20), am Brillenbügel (30) oder am ganzen Brillenrahmen (10) verwendet werden, dadurch gekennzeichnet, dass-3.

daß der Dauermagnet ( "Magnet") an beliebiger Stelle an den Brillengestellen (20), am Brillenbügel (30) oder am Brillenrahmen ( "10") im ganzen Gebiet angebracht, montiert oder montiert ist, dadurch gekennzeichet, daß 4. daß der Haftmagnet (40) auf allen Metall-, Plastik-, Holz- oder sonstigen herkömmlichen Werkstoffen des Brillengestells (20), der Brillenstange (30) oder des Brillengestells (10) montiert oder montiert ist, dadurch gekennzeichnet, dass-5.

daß der Haftmagnet (40) an der Außenseite, an den Bügeln (20) an der linken, rechten oder vorderen Seite des Brillenbügels (30) und im ganzen Brillengestellbereich (10), feststehend oder herausnehmbar, angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Haftmagnet (40) an der Innenseite des Bügels (20) angebracht ist, dadurch daß der Haftmagnet (40) an der Innenseite des Bügels (20) befestigt ist. der mit geeignetem Werkstoff im Brillenrahmen ( (10), am Brillenbügel (30) oder im Brillenrahmen (20) verklebt, angeschraubt oder befestigt und durch Bohren, Fräsen oder Zuschneiden montiert ist, dadurch gekennzeichnet, daß es sich um einen

der als Ganzes in allen Abmessungen, Grössen und Farbtönen als jedes beliebige Formstück (50) für den Brillenbügel ( "20"), für den Brillenbügel (30) oder den Brillenbügel (10) ausgebildet oder montiert ist, dadurch gekennzeichent, dass 9. die bei neuen Brillen des Brillengestells (10), des Brillengestells (20) oder des Brillenbügels (30) auf magnetische Weise erzeugt wird, dadurch gekennzeichent, daß 10.

daß der Haftmagnet (40) sowohl an allen Alt- als auch an Neurahmen (10), Bügeln (20) oder an der Stange (30) aller Gläser, Sonnenbrille, Schutzbrille, Sehhilfe in allen Grössen und Ausführungen nachgerüstet wird, dadurch gekennzeichnetermaßen. daß der Haftmagnet (40) an der Stange (30) nachgerüstet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Haftmagnet (40) an allen Brillengläsern (!) nachgerüstet ist. daß der Haftmagnet (40) auch auf ersetzten, neuen oder älteren Brillenfassungen ("20") montiert oder montiert ist.

Brille, Sonnenbrille, Schutzbrille oder Sehhilfe haben keine Befestigungen oder Aufhänger für Sicherheit und Aufbewahrung. Bei der Montage von Magnete auf alle neuen, älteren, im Handel erhältlichen oder Sonderanfertigungen von Gläsern, Sonnenbrille, Schutzbrille, Sehhilfe in allen Formaten und Grössen wird ein Halter an den Bügeln (20), am Brillenbügel (30) oder am Brillenrahmen ( "10) angebracht, der eine gefahrlose Lagerung auf allen Metall-Unterkonstruktionen erlaubt.

Die magnetische Oberfläche stört weder das tragen noch den Transport von Brillen, Sonnenbrillen, Schutzbrillen oder Sehhilfen. Wenn die Bügel hochgeklappt sind, gibt es keine Beschädigungen oder Einschränkungen der Funktion der Brillen. Die Magnetaufhängung kann werkseitig, durch den Augenoptiker oder durch den Träger der Brillen selbst angebracht werden.

Die in Anspruch 1 genannte Neuerung beruht auf dem Umstand, dass die Befestigung von Magnete an der Brillenfassung einen sicheren Halt und Kratzschutz der Gläser oder des Brillengestells sicherstellt. Diese Problematik entfällt, da die Brillen, Sonnenbrillen, Schutzbrillen oder andere optische Hilfsmittel durch die magnetische Oberfläche nicht mehr in direkten Kontakt mit der Oberfläche kommen.

Außerdem ist eine sichere Aufbewahrung der Gläser garantiert. Je nach Oberfläche des Metallsubstrats können mehrere Gläser zur gleichen Zeit ohne Beeinträchtigungen gelagert werden. Patentansprüche zum Schutz einer magnetischen Aufhängevorrichtung für alle Gläser, Sonnenbrille, Schutzbrille und andere visuelle Hilfsmittel mit feststehenden oder faltbaren Bügeln, Bänder aus allen Werkstoffen zum Hängen, Abhängen an und auf metallische Untergründe, dadurch gekennzeichnet, dass 1.

die mit einem oder mehreren üblichen oder besonders hergestellten Magnete (40) der Brille, Sonnenbrille, Schutzbrille und anderen branchenüblichen oder hergestellten optischen Hilfsmitteln nachgerüstet oder werkseitig montiert ist, dadurch gekennzeichnet, dass-2. die alle marktüblichen Magnete (40), Klebebänder (40), Sonderanfertigungen (40) oder alle Magnetmaterialien (40) in allen Abmessungen, Formaten, Farben, Dicken und Klebkräften zur Befestigung, Befestigung und Montage am Brillenrahmen ( (20), am Brillenbügel (30) oder am ganzen Brillenrahmen (10) verwendet werden, dadurch gekennzeichnet, dass-3.

daß der Dauermagnet ( "Magnet") an beliebiger Stelle an den Brillengestellen (20), am Brillenbügel (30) oder am Brillenrahmen ( "10") im ganzen Gebiet angebracht, montiert oder montiert ist, dadurch gekennzeichet, daß 4. daß der Haftmagnet (40) auf allen Metall-, Plastik-, Holz- oder sonstigen herkömmlichen Werkstoffen des Brillengestells (20), der Brillenstange (30) oder des Brillengestells (10) montiert oder montiert ist, dadurch gekennzeichnet, dass-5.

daß der Haftmagnet (40) an der Außenseite, an den Bügeln (20) an der linken, rechten oder vorderen Seite des Brillenbügels (30) und im ganzen Brillengestellbereich (10), feststehend oder herausnehmbar, angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Haftmagnet (40) an der Innenseite des Bügels (20) angebracht ist, dadurch daß der Haftmagnet (40) an der Innenseite des Bügels (20) befestigt ist. der mit geeignetem Werkstoff im Brillenrahmen ( (10), am Brillenbügel (30) oder im Brillenrahmen (20) verklebt, angeschraubt oder befestigt und durch Bohren, Fräsen oder Zuschneiden montiert ist, dadurch gekennzeichnet, daß es sich um einen

wobei der Haftmagnet (40) als Ganzes in allen Abmessungen, Grössen und Farbtönen als jedes beliebige Formstück (50) für den Brillenbügel ( "20"), den Brillenbügel (30) oder den Brillenbügel (10) ausgebildet oder montiert ist, dadurch gekennzeichnet, daß 8. die auch an mehreren Stellen des Brillengestells (20), des Brillenbügels (30) oder des Brillengestells (10) montierbar ist, dadurch gekennzeichent, daß 9. das Brillegestell (10), der Brillenbügel (20) oder der Brillenbügel (30) bei der Herstellung neuer Brillen auf magnetische Weise erzeugt wird, dadurch gekennzeichet, daß 10.

daß der Haftmagnet (40) an allen Alt- und Neurahmen (10), Bügeln (20) oder an der Brillenstange (30), allen Gläsern, Sonnenbrille, Schutzbrille, Sichthilfen aller Art und Größe nachgerüstet wird, dadurch gekennzeichnetermaßen. 11. dass der Brillenrahmen (20), der Brillenbügel (30), feststehend, angelenkt oder flexibel ist, dadurch gekennzeichent, dass auch auf ersetzten, neuen oder älteren Brillenfassungen ( "20") der Haftmagnet (40) montiert oder montiert ist.