Die Linse bestimmt die Qualität Ihrer Sicht. Aus diesem Grund setzen wir nahezu ausschließlich auf Objektive der Marke "Made in Germany". Ob klassisches Einscheibenglas oder hochwertiges Gleitsichtgläser, wir haben für Sie eine große Wahl, ganz nach Ihren Wünschen. Selbstverständlich in Ihrer Sicht, egal ob Einstärken- oder Gleitsichtbrillen.
Vor allem in puncto Optik und visuellem Komfort sind die verschiedenen Qualitätsniveaus unterschiedlich. Es freut uns, Sie von unseren qualitativ hochstehenden Gläsern für Brillengläser zu begeistern. Sie haben noch weitere Informationen oder möchten sich beim Kauf Ihrer neuen Objektive beraten lassen?
Berufsgenossenschaft: Keine Optikerqualität beim Kauf einer Brille im Internet
Ein Onlinehändler hat auf seiner Internetseite "Optiker-Qualität" versprochen. Der Dealer sollte auf diese Weise keine Reklame machen. Derjenige, der eine professionelle Qualität bietet, muss sie auch ausliefern. Bei dem Beklagten handelt es sich um einen Onlinehändler von Korrektionsbrillen, der auf seiner Internetseite die Herstellung von Gleitsichtgläsern ausschließlich nach Kundenwunsch anstrebt.
Diese Brille wurde als "hochwertige Gleitsichtbrille in Optikerqualität" ausgeschrieben. Die Kunden konnten ihre Angaben vor Ort übermitteln, wenn bereits ein Gläserpass vorlag. Bei Optikern im Stationärhandel ist ein Brillepass erhältlich, der die wichtigsten Angaben zu den dort festgelegten Brillengläsern aufführt. Dann konnte der Auftraggeber das "All-inclusive-Paket für 79,95 " mit Brillengläsern in "exzellenter Verarbeitung" und passendem Rahmen nachbestellen.
Die übertragenen Informationen genügten nach Angaben des Vereins nicht, um die Qualität des Angebots zu gewährleisten. Anders als das Oberste Landgericht (OLG), das die Bezeichnung noch für erlaubt hält und den Fachhändler nur darauf hinweist, dass die Brille im Strassenverkehr eine Gefahr darstellen kann, verbietet der Bundesgerichtshof den Spruch.
Wer "Augenoptikerqualität" verspricht, soll nach Ansicht des Gerichts die gleiche Leistung wie in der Wirtschaft haben. Die Bezeichnung "Optikerqualität" erweckt den Anschein, dass für die Herstellung solcher Gläser keine weiteren Angaben erforderlich sind. So wird der Käufer davon ausgehen, dass er die gleiche Optikerleistung erhält, wie bei einer in einem Schreibwarengeschäft gekauften Brillen.
Allerdings erfüllten die im Internet angebotene Muster nicht die relevanten Gütekriterien der Bestimmungen der DIN EN ISO 21987, weshalb der Bundesgerichtshof dem Einzelhändler die Werbung für seine Brillengläser untersagt hat.