Der Einkommenssteueraufwand (incomstenbelasting) setzt sich aus Lohnsteuer (loonheffing) und Sozialversicherungsbeiträgen (staatliche Rente, Waisenkinder und Versicherungen für ausserordentliche Krankheitskosten) zusammen. Sozialversicherungsbeiträge werden zusammen mit der Lohnsteuer vom Bruttogehalt einbehalten. Bei der Arbeitslosenversicherung sind die Arbeitgeberbeiträge zu entrichten, während die Krankenversicherungsbeiträge vom Mitarbeiter zu entrichten sind.
De facto kann als geschäftsführender Gesellschafter nur derjenige nach 35 AU für die Steuerverbindlichkeiten eines Unternehmens haftbar gemacht werden, der nach aussen hin so aussieht, als ob er über das Fremdvermögen flächendeckend verfügt und tatsächlich die Pflichten des geschäftsführenden Gesellschafters einnimmt. Der elektrische Speicher wird nicht für die Erzeugung von Solarenergie verwendet und ist daher keine der (wesentlichen) Bestandteile einer Photovoltaikanlage.
Die Frage, ob der verspätete Erwerb von Bauteilen einer Photovoltaikanlage zu einer gesonderten umsatzsteuerlichen Behandlung führt, ist daher für den (nachträglichen) Erwerb eines Elektrizitätsspeichers nicht von grundsätzlicher Wichtigkeit und muss nicht geklärt werden. Selbst ein Beteiligungsabzugsbetrag, der wegen Überschreitung der Gewinnobergrenze nicht hätte geltend gemacht werden dürfen, kann gemäß dem § 7 g Abs. 3 StG nachträglich aufgehoben werden, wenn die vorgesehene Beteiligung nicht innerhalb der 3-jährigen Anlageperiode zustandekommt.
Übernimmt ein Privatversicherter seine eigenen Krankheitskosten, um die Bedingungen für eine Beitragsrückerstattung zu erstellen, können diese nicht in den Sonderkostenabzug einbezogen werden. Betriebliche Aufwendungen bei ehrenamtlichen, einkommensschaffenden Ausbildern können ebenfalls geltend gemacht werden und zu einem Ausfall aus der selbständigen Erwerbstätigkeit geführt werden, wenn die Einkünfte unter der Pauschale bleiben (§ 3 Nr. 26 EStG).
Im Falle einer Lastschriftzahlung besteht bereits ein Mittelabfluss, wenn der Steuerzahler alles in seiner Macht Stehende unternommen hat, um die Begleichung der Steuerverbindlichkeit zum Fälligkeitszeitpunkt durch Gewährung der Lastschriftermächtigung und ausreichender Abdeckung seines laufenden Kontos zu garantieren. Aufhebung einer Versorgungszusage als steuerpflichtiges Entgelt? Die Aufhebung einer Versorgungszusage kann nur dann als Formmissbrauch im Sinn von 42 AV und damit als steuerpflichtiges Gehalt betrachtet werden, wenn der Steuerzahler eine Rechtsform gewählt hat, die der Steuerermäßigung dient und die aus wirtschaftlichen oder anderen wesentlichen Gründen nicht gerechtfertigt ist.
Dies ist anzunehmen, wenn der Entwurf in Bezug auf das gewünschte Objektiv ungeeignet ist.