Im Ausnahmefall tragen wir die anfallenden Behandlungskosten, z.B. bei Augenkrankheiten oder Augenverletzungen. Versichert sind Personen jeden Alters, die den Rahmen selbst tragen müssen. Falls die Versicherung die Kosten übernimmt: Personen ab 18 Jahren zahlen einen Zuschlag von 5 bis 10 EUR. Eine Inanspruchnahme von Linsen ist nur in ärztlich unbedingt notwendigen Situationen - z.B. bei einer besonders starken Sehbehinderung oder Erblindung - möglich.
Nochmals: Die Versicherten über 18 Jahre zahlen zusätzlich 10 vom Hundert des Verkaufspreises, min. 5 EUR, max. 10 EUR. Eine Kostendeckung für Pflegeprodukte besteht nicht.
Dies ist der Fall, wenn das beste Sehvermögen trotz Schutzbrille oder Linse nicht mehr als 30 vom Hundert erreicht wird (Schweregrad gemäß der empfohlenen Klassifizierung der WHO: mind. 1 oder Sehschärfe von max. 0,3). Für die Brillen und Linsen tragen wir die anfallenden Gebühren in Form der landesweit festgelegten Pauschalen. Meistens kann Sie Ihr Augenoptiker bereits über die Förderhöhe unterrichten.
Brillenfassungen bzw. Kontaktlinsenpflegemittel können weder vom Gesetzgeber übernommen noch subventioniert werden. Sollten Sie dazu weitere Informationen benötigen, können Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail schicken. Auch auf der Internetseite des Stiftungsrates Gutes sehen e.V. findet man viele Informationen zum Themenbereich "Gute Vision".
Bereits seit dem 1. Juni 2012 bekommen nun wieder Kleinkinder bis 18 Jahre eine Brille oder Kontaktlinsenspende. Die Erwachsenen dagegen benötigen eine zusätzliche Versicherung. Mit Wirkung vom 01.01.2011 wurden die Zuschüsse (CHF 180) für die Sehhilfe aus der Basisversicherung entfernt. Diese Entscheidung hat Bundesrätin Bernard F. E. R. E. A. S. A. S. A. S. Berset nun zumindest für Kinder rückgängig gemacht. Für neue Brillen- bzw. neue Linsen bekommen nun seit dem 01.07.2012 wieder jährlich 180 Franken für ein Jahr.
Für die Auszahlung dieses Beitrags ist jedoch ein Augenarztrezept erforderlich. Neben dem Grundversicherungsbeitrag bekommen sie einen weiteren Betrag aus der Ergänzungsversicherung. Allerdings unterscheiden sich die Beträge je nach Erzeugnis.